– Vorstand
– Aufsichtsrat
– Mitgliederversammlung
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Wohnungsgenossenschaften funktionieren nach demokratischen Regeln. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden jährlich statt. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann sich auf demokratischer Basis für seine Interessen und die Interessen der Gemeinschaft einsetzen. Die Mitgliederversammlung wählt nicht nur den Aufsichtsrat, sondern beschließt über eine Vielzahl im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneter Angelegenheiten.