Organe der Genossenschaft

– Vorstand
– Aufsichtsrat
– Mitgliederversammlung

Kontakt

0212 60660
info@baugenossenschaft-eigenheim.de

Vorstand

V

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.

Oliver Sloot

(geschäftsführend)

+49 (0)212 60 6 60

sloot@baugenossenschaft-eigenheim.de

Renate Reddmann

(ehrenamtlich)

+49 (0)212 60 6 60

Kontaktformular

Thomas Casel

(ehrenamtlich)

+49 (0)212 60 6 60

Kontaktformular

Aufsichtsrat

A

Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt. Er hat die Aufgabe, den Vorstand zu fördern, zu beraten und zu kontrollieren

Oliver Höller

Kontakt

Jaqueline Stammler

Kontakt

Bert Sperhake

Kontakt

Mitgliederversammlung

Wohnungsgenossenschaften funktionieren nach demokratischen Regeln. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden jährlich statt. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann sich auf demokratischer Basis für seine Interessen und die Interessen der Gemeinschaft einsetzen. Die Mitgliederversammlung wählt nicht nur den Aufsichtsrat, sondern beschließt über eine Vielzahl im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneter Angelegenheiten.

Mitgliederversammlung

M

Wohnungsgenossenschaften funktionieren nach demokratischen Regeln. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden jährlich statt. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann sich auf demokratischer Basis für seine Interessen und die Interessen der Gemeinschaft einsetzen. Die Mitgliederversammlung wählt nicht nur den Aufsichtsrat, sondern beschließt über eine Vielzahl im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneter Angelegenheiten.