1 x 1 des Zusammenlebens

Das 1 x 1 des Zusammenlebens

Es gibt sie, seit Miethäuser gebaut werden, die gute alte Hausordnung. Sie ist Bestandteil Ihres Dauernutzungsvertrages und umfasst fast ein Duzend Punkte.
Einige Bestimmungen verdienen Hervorhebungen, da sie zu häufigen Missverständnissen führen:

  • Sie als Mieter sind zur Einhaltung der Hausordnung keineswegs nur als Einzelperson verpflichtet. Deren Wirkungskreis erstreckt sich nicht nur auf sämtliche Haushaltsmitglieder, sondern auch auf Besucher. Sie sind nämlich auch für das Verhalten Ihrer Gäste mitverantwortlich. Wenn also der nächste Besuch etwas länger gedauert hat und sich Ihre Gäste erst „spät in der Nacht“ verabschieden, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass er das Haus der Tageszeit entsprechend leise verlässt.
  • Spitzenreiter bei allen hausinternen Beschwerden ist die Lärmbelästigung: das Gebot der Zimmerlautstärke gilt immer und für jeden!
  • Ein weiterer „klassischer“ Konfliktpunkt ist die Tierhaltung. Grundsätzlich besteht für Haustiere, außer Kleintieren wie Hamster, Kanarienvögel etc., Genehmigungspflicht. Grenzen liegen zweifellos bei der Belästigung von Nachbarn durch Gefährlichkeit, Lärm, aus Geruchsgründen und den berüchtigten „Hinterlassenschaften“. Bedenken Sie weiterhin, dass sich zuhause allein gelassene Tiere oft ganz anders verhalten als in Gesellschaft. Erziehen Sie Ihren Liebling bitte so, dass Grünflächen, Gehsteige und andere Flächen der Wohnanlage frei von Exkrementen bleiben. Sollte doch mal ein „Malheur“ passieren, kümmern Sie sich bitte sofort um die Beseitigung. Von Spielplätzen haben Hunde übrigens grundsätzlich fernzubleiben!
  • Kinder sind gerne eingeladen, ihren Bewegungsdrang auszuleben. In einigen Wohnanlagen haben wir hierfür extra gekennzeichnete Kinderspielplätze errichtet. Grundsätzlich gilt jedoch: das (Fuß)Ballspielen ist nicht gestattet. Die damit verbundenen Gefahr, dass kleinere Kinder durch einen Ball getroffen oder auch eine Fensterscheibe zu Bruch geht, ist einfach zu groß.
  • Hauseingänge, Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume wie Speicher und Fahrradkeller sind zwar verlockende Tummelplätze aber Tabu.
  • Speicher und Trockenräume sind zum Wäschetrocknen da. Als Möbellager sind sie nicht gedacht.
  • Die Bereiche vor den Wohnungstüren sind nicht den Wohnungen zugehörig, sondern Allgemeinflächen; Treppenhäuser und Hausflure sind Fluchtwege, die aus brandschutztechnischen Gründen nicht mit Möbeln, Schuhen, Topfpflanzen oder anderen Gegenständen verstellt sein dürfen. Dies ist nicht nur eine Frage der Ordnung oder des Aussehens, sondern vor allem ein Sicherheitserfordernis: Im Brandfall bzw. im Notfall kann der freie Weg für Einsatzkräfte mitunter sogar lebensrettend sein!