Alles Wichtige über Genossenschaften

In Genossenschaften wohnen Sie wie ein Eigentümer, aber ohne viel Geld zu investieren. Sie wohnen preiswert, sicher und wenn Sie möchten lebenslang.

Preiswert: Sie zahlen keine Miete mehr!

Wenn Sie Mitglied in einer Genossenschaft sind, dann sind Sie kein Mieter mehr, sondern ein richtiger Eigentümer. Denn mit Ihren Anteilen gehört Ihnen schließlich Ihr Stück von der ganzen Genossenschaft. Deshalb zahlen Sie auch keine Miete, sondern eine Nutzungsgebühr. Diese ist sinnvoll kalkuliert. Einerseits ist sie bezahlbar, also wirklich günstig, andererseits sichert sie aber auch den Bestand der Genossenschaft, den Wert Ihres Eigentums. Die Erträge aus den Nutzungsgebühren fließen restlos in die Genossenschaft zurück. Damit ist garantiert, dass die Vorteile des Lebens in der Genossenschaft langfristig erhalten bleiben können.

Sicher:

Jeder Mieter schließt für seine Wohnung einen Dauernutzungsvertrag ab und erwirbt damit ein garantiertes Wohnrecht auf Lebenszeit! Eigenbedarfskündigung, Spekulation und Vermieter-Willkür – all diese Schreckgespenster für normale Mieter -, die gibt es für Mitglieder in Genossenschaften überhaupt nicht, sie sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Darüberhinaus ist jede Wohnungsgenossenschaft eine gute Gemeinschaft, die nach demokratischen Regeln bestens funktioniert. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat, dieser bestellt den Vorstand und berät und kontrolliert diesen auch bei seiner Arbeit. Damit ist sichergestellt, dass jede Genossenschaft so arbeitet, wie es die Mitglieder wünschen.

Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem gesetzlich zugelassenen Prüfungsverband sein. Diese Institution durchleuchtet Jahr für Jahr die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft und berät sie fachkundig in allen betriebswirtschaftliche und rechtlichen Fragen. Dieses bewährte System der unabhängigen Prüfung und Beratung sorgt dafür, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder in voller Höhe gesichert sind.

Die Mitglieder erhalten sogar in der Regel eine jährliche Dividende. Bei Auszug und Kündigung der Mitgliedschaft werden die eingebrachten Anteile auf Heller und Pfennig gemäß Satzung zurückgezahlt.

Lebenslang:

Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, können Sie selbstverständlich in eine andere Wohnung der Genossenschaft wechseln. Vielleicht brauchen Sie eine größere Wohnung, weil es nun doch (mehr) Kinder sein sollen. Oder Sie setzen sich irgendwann mal kleiner, weil die Kinder aus dem Haus sind. Oder das Treppenlaufen macht Ihnen Schwierigkeiten und Sie möchten lieber eine altersgerechte Wohnung. Alles kein Problem, denn in den Genossenschaften gibt es ein breites Angebot unterschiedlicher Wohnungen.

Straßenfest zum 80jährigen Jubiläum der Genossenschaft